Anpassung der Verjährungsfristen zum Schutz von Kindern

Zusammenfassung

Der Antrag fordert eine Verlängerung der strafrechtlichen Verjährungsfristen bei Straftaten gegen Kinder, damit diese erst mit 21 Jahren enden. Zudem sollen besonders schwere Delikte gar nicht mehr verjähren.
einfache Mehrheit XXIII 31.01.2008
Entschließung
Strafrecht
junger Mensch

Schwerpunkte

  • Schutz von Kindern vor der strafrechtlichen Verjährung bei Gewaltverbrechen.
  • Verlängerung der Verjährungsfristen für Straftaten gegen Kinder und Jugendliche bis zum 21. Lebensjahr.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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