Änderung der Verfassung zur EU-Nominierung

Zusammenfassung

Der Antrag ändert das Bundes-Verfassungsgesetz, um den Bezug zum österreichischen Rechnungshof bei der Nominierung für den Rechnungshof der EU zu entfernen.
2/3 Mehrheit XXIII 31.01.2008
Gesetz
Verfassung
Europäische Union
direkt gewählte Kammer

Schwerpunkte

  • Anpassung der Verfassungsregeln zur Nominierung von Personen für europäische Ämter.
  • Entfernung der Wortfolge, die sich auf den österreichischen Rechnungshof bezieht.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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