Automatische Tilgung von Disziplinarstrafen im Beamtenrecht

Zusammenfassung

Der Antrag fordert, dass Disziplinarstrafen für Beamte nach drei Jahren automatisch aus dem Personalakt gelöscht werden müssen, um langfristige berufliche Nachteile zu verhindern.
einfache Mehrheit XXIII 07.05.2008
Gesetz
öffentlicher Dienst
Gesetzgebungsverfahren
öffentliche Verwaltung

Schwerpunkte

  • Einführung einer automatischen Löschung von Disziplinarstrafen aus dem Personalakt.
  • Die Löschung soll nach Ablauf von drei Jahren nach Rechtskraft der Entscheidung erfolgen.

Eingebracht von

Reden
Image of politician Mayerhofer Leopold © Parlamentsdirektion

Mayerhofer Leopold

FPÖ

Abgeordneter zum Nationalrat
Wortmeldung
Image of politician Pendl Otto © Parlamentsdirektion

Pendl Otto

SPÖ

Abgeordneter zum Nationalrat
Wortmeldung
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