Zusammenfassung
Der Antrag fordert, dass Disziplinarstrafen für Beamte nach drei Jahren automatisch aus dem Personalakt gelöscht werden müssen, um langfristige berufliche Nachteile zu verhindern.einfache Mehrheit XXIII 07.05.2008
Gesetz
öffentlicher Dienst
Gesetzgebungsverfahren
öffentliche Verwaltung
Schwerpunkte
- Einführung einer automatischen Löschung von Disziplinarstrafen aus dem Personalakt.
- Die Löschung soll nach Ablauf von drei Jahren nach Rechtskraft der Entscheidung erfolgen.
Eingebracht von
Reden
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