Zusammenfassung
Der Antrag schlägt vor, die Pfändungsgrenzen in der Exekutionsordnung zu ändern, um den Schutz für Personen mit Unterhaltspflichten (z. B. Eltern) zu erhöhen.einfache Mehrheit XXIII 13.03.2008
Gesetz
Familie
Einkommen
Bürgerliches Recht
Verwaltung und Entlohnung des Personals
Schwerpunkte
- Erhöhung des Unterhaltsgrundbetrags von 20 % auf 30 % für jede unterhaltsberechtigte Person.
- Begrenzung der Berücksichtigung von Unterhaltspersonen auf maximal vier Personen.
Eingebracht von
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