Maßnahmen zur Erhöhung der Forschungsquote auf 3 % bis 2010

Zusammenfassung

Der Antrag fordert Maßnahmen, um die Forschungsquote Österreichs bis 2010 auf 3 % des BIP zu heben. Dies soll durch mehr staatliche Mittel, steuerliche Anreize und bessere Ausbildung von Nachwuchsforschern geschehen.
einfache Mehrheit XXIII 02.07.2008
Entschließung
Frau
Steuerwesen
Wissenschaften
Gleichbehandlung
Forschung und geistiges Eigentum

Schwerpunkte

  • Erhöhung der Forschungsquote auf 3 % des Bruttoinlandsprodukts bis zum Jahr 2010.
  • Bereitstellung zusätzlicher staatlicher Sondermittel zur Absicherung der Forschungslandschaft.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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