Verschärfung des Strafmaßes bei Freiheitsentziehung

Zusammenfassung

Verschärfung der Strafen für die rechtswidrige Freiheitsentziehung, insbesondere bei besonders qualvollen Umständen.
einfache Mehrheit XXIII 08.05.2008
Gesetz
Strafrecht

Schwerpunkte

  • Erhöhung des Strafmaßes für die rechtswidrige Freiheitsentziehung.
  • Besonders schwere Strafen (drei bis zwanzig Jahre Haft) bei qualvoller oder besonders belastender Freiheitsentziehung.

Eingebracht von

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