Zusammenfassung
Verbot der Löschung von Sexualstraftaten und lebenslangen Haftstrafen aus dem Strafregister.einfache Mehrheit XXIII 08.05.2008
Gesetz
Strafrecht
Schwerpunkte
- Verurteilungen wegen Sexualdelikten können nicht mehr aus dem Strafregister gelöscht werden.
- Lebenslange Freiheitsstrafen bleiben dauerhaft im Strafregister sichtbar.
Eingebracht von
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.