Verkürzung der Verfahrensfrist bei Pflegegeldverfahren

Zusammenfassung

Der Antrag fordert eine verbindliche Entscheidungsfrist von maximal 60 Tagen für alle Pflegegeldverfahren, um die langen Wartezeiten für Betroffene zu verkürzen.
einfache Mehrheit XXIII 07.06.2008
Entschließung
soziale Sicherheit

Schwerpunkte

  • Forderung nach einer maximalen Entscheidungsfrist von 60 Tagen für Pflegegeldverfahren.
  • Die Regelung soll für alle zuständigen Leistungsträger gelten.

Eingebracht von

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