Änderung des Dienstrechts bei Kuraufenthalten für Beamte

Zusammenfassung

Der Antrag regelt die Bedingungen für eine Dienstbefreiung während eines Kuraufenthalts für Beamte und schränkt diese speziell für Lehrkräfte ein.
einfache Mehrheit XXIII 19.06.2008
Gesetz
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung

Schwerpunkte

  • Beamte können für Kuraufenthalte freigestellt werden, wenn die Kosten von Sozialversicherungsträgern oder entsprechenden Einrichtungen übernommen werden.
  • Die Kur muss medizinisch überwacht werden und bestimmte Formen wie Mineralquellen, Moorbäder oder Kneipp-Anwendungen beinhalten.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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