Zusammenfassung
Der Antrag regelt die Bedingungen für eine Dienstbefreiung während eines Kuraufenthalts für Beamte und schränkt diese speziell für Lehrkräfte ein.einfache Mehrheit XXIII 19.06.2008
Gesetz
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung
Schwerpunkte
- Beamte können für Kuraufenthalte freigestellt werden, wenn die Kosten von Sozialversicherungsträgern oder entsprechenden Einrichtungen übernommen werden.
- Die Kur muss medizinisch überwacht werden und bestimmte Formen wie Mineralquellen, Moorbäder oder Kneipp-Anwendungen beinhalten.
Eingebracht von
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.