Änderung des Geschäftsordnungsgesetzes zur Sicherung des Konsensprinzips in Ausschüssen

Zusammenfassung

Der Antrag regelt die Einberufung von Ausschüssen und die Festlegung ihrer Tagesordnung, um den Konsens zwischen den Fraktionen rechtlich abzusichern.
einfache Mehrheit XXIII 08.07.2008
Gesetz
Geschäftsordnung des Parlaments

Schwerpunkte

  • Die Einberufung von Ausschusssitzungen soll an die Abstimmung in der Präsidialkonferenz oder an das Einvernehmen aller Fraktionen gebunden werden.
  • Die Ausschussleitung wird rechtlich verpflichtet, diese Konsensvorgaben bei der Terminplanung einzuhalten.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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