Verschärfung der Sprachanforderungen für Aufenthaltstitel

Zusammenfassung

Der Antrag fordert, dass Zuwandernde für einen Aufenthaltstitel Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 nachweisen müssen.
einfache Mehrheit XXIII 12.09.2008
Gesetz
ausländischer Staatsangehöriger

Schwerpunkte

  • Einführung einer verpflichtenden Deutschprüfung auf dem Niveau B1 für den Erhalt eines Aufenthaltstitels.
  • Die Sprachkenntnisse müssen bereits als Voraussetzung für die Einreise bzw. den Aufenthalt gelten.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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