Zusammenfassung
Der Antrag fordert, dass Zuwandernde für einen Aufenthaltstitel Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 nachweisen müssen.einfache Mehrheit XXIII 12.09.2008
Gesetz
ausländischer Staatsangehöriger
Schwerpunkte
- Einführung einer verpflichtenden Deutschprüfung auf dem Niveau B1 für den Erhalt eines Aufenthaltstitels.
- Die Sprachkenntnisse müssen bereits als Voraussetzung für die Einreise bzw. den Aufenthalt gelten.
Eingebracht von
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