Steuerbefreiung für Überstunden und Erschwerniszulagen

Zusammenfassung

Der Antrag schlägt vor, Überstundenzuschläge bis zu zwanzig Mal pro Monat steuerfrei zu stellen und Zulagen für erschwerte Arbeit monatlich bis 360 Euro steuerfrei zu gestalten.
einfache Mehrheit XXIII 12.09.2008
Gesetz
Steuerwesen

Schwerpunkte

  • Steuerbefreiung für Zuschläge bei Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit bis zu einem Betrag von 360 Euro monatlich.
  • Erhöhung der Anzahl steuerfreier Überstunden auf bis zu zwanzig pro Monat.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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