Zusammenfassung
Das Gesetz führt einen Rohstoffzuschlag von 4 Cent/kWh für Biogas- und flüssige Biomasseanlagen ein, um steigende Kosten abzufedern.2/3 Mehrheit XXIII 21.05.2008
Gesetz
Preis
Verfassung
Elektrizitätsindustrie
Schwerpunkte
- Einführung eines Rohstoffzuschlags für Anlagen, die Biogas oder flüssige Biomasse nutzen.
- Die Höhe des Zuschlags wird auf 4 Cent pro Kilowattstunde festgelegt.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.