Ökostromgesetz-Novelle 2008: Einführung eines Rohstoffzuschlags

Zusammenfassung

Das Gesetz führt einen Rohstoffzuschlag von 4 Cent/kWh für Biogas- und flüssige Biomasseanlagen ein, um steigende Kosten abzufedern.
2/3 Mehrheit XXIII 21.05.2008
Gesetz
Preis
Verfassung
Elektrizitätsindustrie

Schwerpunkte

  • Einführung eines Rohstoffzuschlags für Anlagen, die Biogas oder flüssige Biomasse nutzen.
  • Die Höhe des Zuschlags wird auf 4 Cent pro Kilowattstunde festgelegt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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