Zusammenfassung
Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zwischen Österreich und der Türkei.einfache Mehrheit XXIII 06.06.2008
Andere
Steuerwesen
internationales Abkommen
Schwerpunkte
- Das Abkommen gilt für Personen und Unternehmen, die in Österreich oder der Türkei ansässig sind.
- Bauprojekte oder Montagen gelten erst dann als feste Geschäftseinrichtung im Ausland, wenn sie länger als sechs Monate dauern.
Reden
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.