Zweites Gewaltschutzgesetz (2. GeSchG)

Zusammenfassung

Das Zweite Gewaltschutzgesetz stärkt den Schutz von Opfern durch bessere Prozessbegleitung, Anonymität der Wohnanschrift und neue Schutzmaßnahmen vor Gewalt.
einfache Mehrheit XXIII 20.10.2008
Gesetz
Bürgerliches Recht

Schwerpunkte

  • Verbesserter Schutz vor Gewalt in Wohnungen und allgemeiner Schutz vor Gewalt durch längere Schutzfristen.
  • Ausweitung der Prozessbegleitung (psychosozial und juristisch) auf Zivilverfahren.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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