Zusammenfassung
Das Bundes-Umwelthaftungsgesetz regelt die Haftung von Unternehmen für Schäden an Boden und Gewässern nach dem Verursacherprinzip.einfache Mehrheit XXIII 06.06.2007
Gesetz
Umwelt
Bürgerliches Recht
Schwerpunkte
- Das Gesetz gilt primär für Schäden an Gewässern und Böden, die durch spezifische berufliche Tätigkeiten verursacht werden.
- Als Betreiber gilt die Person, die das wirtschaftliche Risiko der Tätigkeit trägt; bei Einstellung der Tätigkeit kann der Grundstückseigentümer einspringen.
Dokumente (PDFs)
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