Bundes-Umwelthaftungsgesetz (B-UHG)

Zusammenfassung

Das Bundes-Umwelthaftungsgesetz regelt die Haftung von Unternehmen für Schäden an Boden und Gewässern nach dem Verursacherprinzip.
einfache Mehrheit XXIII 06.06.2007
Gesetz
Umwelt
Bürgerliches Recht

Schwerpunkte

  • Das Gesetz gilt primär für Schäden an Gewässern und Böden, die durch spezifische berufliche Tätigkeiten verursacht werden.
  • Als Betreiber gilt die Person, die das wirtschaftliche Risiko der Tätigkeit trägt; bei Einstellung der Tätigkeit kann der Grundstückseigentümer einspringen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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