Zusammenfassung
Der Antrag fordert eine schnellere Auszahlung von Unterhaltsvorschüssen, auch wenn ein gerichtlicher Titel noch nicht vorliegt, sofern das Verfahren bereits seit sechs Monaten läuft.einfache Mehrheit XXIV 22.06.2011
Gesetz
Familie
Gesetzgebungsverfahren
Schwerpunkte
- Erweiterung des Anspruchs auf Unterhaltsvorschüsse auch ohne sofortigen vollstreckbaren Titel.
- Vorschüsse sollen gewährt werden, wenn ein Verfahren zur Geltendmachung des Unterhalts bereits seit sechs Monaten läuft.
Eingebracht von
Reden
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