Präzisierung der Vertretungsregelung im Aktiengesetz

Zusammenfassung

Der Antrag schlägt vor, den Begriff 'behindert' im Aktiengesetz durch 'verhindert' zu ersetzen, um die Vertretung von Vorstandsmitgliedern klarer zu definieren.
einfache Mehrheit XXIV 01.03.2011
Gesetz
Bürgerliches Recht

Schwerpunkte

  • Anpassung der Wortwahl im Aktiengesetz zur Vermeidung von Unklarheiten.
  • Vermeidung von Verwechslungen zwischen körperlicher Behinderung und der Unfähigkeit, ein Amt auszuüben.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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