Zusammenfassung
Der Antrag stärkt die Kontrolle des Rechnungshofausschusses über die Bundesregierung durch neue Berichtspflichten bei festgestellten Mängeln.2/3 Mehrheit XXIV 01.03.2011
Gesetz
parlamentarischer Ausschuss
Geschäftsordnung des Parlaments
Schwerpunkte
- Stärkung der Kontrollrechte des Rechnungshofausschusses gegenüber der Bundesregierung.
- Ein Drittel der Mitglieder des Ausschusses kann Berichte über die Beseitigung von Mängeln einfordern.
Eingebracht von
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