Erleichterung des Verbrennens von Rebholz in Weinbaugebieten

Zusammenfassung

Der Antrag sieht vor, das Verbrennen von Rebholz in schwer zugänglichen Lagen zeitlich auszuweiten, damit Winzer dieses bereits im Winter (Jänner bis April) verarbeiten können.
einfache Mehrheit XXIV 13.12.2012
Gesetz
Umwelt

Schwerpunkte

  • Ausweitung des Zeitraums für das Verbrennen von Rebholz in schwer zugänglichen Gebieten.
  • Das Verbrennen soll bereits in den Monaten Jänner bis April möglich sein statt nur im April.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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