Anpassung der Leitung von Schulräten im Bundesverfassungsgesetz

Zusammenfassung

Der Antrag schlägt vor, die Leitung von Landesschulräten und Bezirksschulräten an aktuelle Verwaltungsstrukturen anzupassen.
2/3 Mehrheit XXIV 15.10.2012
Gesetz
Bildung
Verfassung
Organisation des Unterrichtswesens

Schwerpunkte

  • Der Landeshauptmann wird zum Präsidenten des Landesschulrates ernannt.
  • Der Vorsitz im Bezirksschulrat wird vom Leiter der Bezirksverwaltungsbehörde übernommen.

Eingebracht von

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