Zusammenfassung
Der Antrag schlägt vor, die Leitung von Landesschulräten und Bezirksschulräten an aktuelle Verwaltungsstrukturen anzupassen.2/3 Mehrheit XXIV 15.10.2012
Gesetz
Bildung
Verfassung
Organisation des Unterrichtswesens
Schwerpunkte
- Der Landeshauptmann wird zum Präsidenten des Landesschulrates ernannt.
- Der Vorsitz im Bezirksschulrat wird vom Leiter der Bezirksverwaltungsbehörde übernommen.
Eingebracht von
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