Zusammenfassung
Der Antrag sieht vor, dass der Staat auch für Schäden haftet, wenn fremdes Eigentum zur Erbringung von Hilfeleistungen (nicht nur zur Abwehr von Angriffen) genutzt wird.einfache Mehrheit XXIV 04.07.2013
Gesetz
öffentliche Sicherheit
Schwerpunkte
- Erweiterung der staatlichen Haftung bei Sachschäden.
- Einbeziehung von Hilfeleistungen in die Haftungsregelung neben der reinen Gefahrenabwehr.
Eingebracht von
Reden
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