Haftung bei Inanspruchnahme von Sachen durch die Polizei

Zusammenfassung

Der Antrag sieht vor, dass der Staat auch für Schäden haftet, wenn fremdes Eigentum zur Erbringung von Hilfeleistungen (nicht nur zur Abwehr von Angriffen) genutzt wird.
einfache Mehrheit XXIV 04.07.2013
Gesetz
öffentliche Sicherheit

Schwerpunkte

  • Erweiterung der staatlichen Haftung bei Sachschäden.
  • Einbeziehung von Hilfeleistungen in die Haftungsregelung neben der reinen Gefahrenabwehr.

Eingebracht von

Reden
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Kößl Günter

ÖVP

Abgeordneter zum Nationalrat
Pro
Image of politician Wurm Gisela, Mag. © Parlamentsdirektion

Wurm Gisela, Mag.

SPÖ

Abgeordnete zum Nationalrat
Pro
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Herbert Werner - 62

FPÖ

Abgeordneter zum Nationalrat
Pro
Image of politician Westenthaler Peter, Ing. © Parlamentsdirektion

Westenthaler Peter, Ing.

BZÖ

Abgeordneter zum Nationalrat
Pro
Image of politician Hagen Christoph © Parlamentsdirektion

Hagen Christoph

STRONACH

Abgeordneter zum Nationalrat
Ordner des Nationalrates
Pro
Image of politician Windbüchler-Souschill Tanja © Parlamentsdirektion

Windbüchler-Souschill Tanja

GRÜNE

Abgeordnete zum Nationalrat
Contra
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Mikl-Leitner Johanna, Mag. - 62

ÖVP

Bundesministerin für Inneres
Regierungsbank
Image of politician Plessl Rudolf © Parlamentsdirektion

Plessl Rudolf

SPÖ

Abgeordneter zum Nationalrat
Pro
Image of politician Herbert Werner © Parlamentsdirektion/Thomas Topf

Herbert Werner - 62

FPÖ

Abgeordneter zum Nationalrat
Pro
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