Zusammenfassung
Der Antrag sieht vor, bestimmte Verhaltensweisen wie Diskriminierung, das Verbreiten nationalsozialistischen Gedankenguts oder sexuelle Belästigung als Verwaltungsübertretungen zu definieren. Dies soll sicherstellen, dass solche Handlungen sanktioniert werden können, auch wenn sie nicht unter das Strafgesetz fallen.einfache Mehrheit XXIV 31.01.2013
Gesetz
Verwaltungsrecht
Schwerpunkte
- Erweiterung des Katalogs an sanktionierbaren Verwaltungsübertretungen.
- Verbot der unbefugten Rechtsberatung und Dokumentenerstellung für Behörden oder Gerichte.
Eingebracht von
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im Titel verlinkt.