Zusammenfassung
Der Antrag fordert, dass Krankenversicherungsträger Versicherte aktiv über Änderungen ihres Versicherungsstatus und die Beitragsgrundlage informieren müssen.einfache Mehrheit XXIV 25.04.2013
Gesetz
soziale Sicherheit
Gesetzgebungsverfahren
Schwerpunkte
- Die Krankenversicherungsträger sollen Versicherte aktiv über Änderungen in ihrem Versicherungsverhältnis informieren.
- Informationen über An- oder Abmeldungen sowie Änderungen im Beschäftigungsverhältnis müssen innerhalb von sieben Tagen erfolgen.
Eingebracht von
Reden
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