Zusammenfassung
Der Antrag regelt die Bedingungen für eine Dienstbefreiung bei Kuraufenthalten für Beamte und sieht vor, dass Lehrkräfte Kuren vorrangig in den Ferien absolvieren müssen.einfache Mehrheit XXIV 10.04.2013
Gesetz
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung
Schwerpunkte
- Die Kosten für den Kuraufenthalt müssen von einem Sozialversicherungsträger oder einer zuständigen Einrichtung getragen werden.
- Die Kur muss medizinisch überwacht werden und bestimmte Methoden wie Moor-, Mineralquellen- oder Kneipp-Anwendungen beinhalten.
Eingebracht von
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.