Zusammenfassung
Der Antrag fordert ein Ausstiegsrecht aus Pensionskassen, wenn die versprochene Pension um mindestens 5 % sinkt, inklusive einer hohen Abfindung.einfache Mehrheit XXIV 18.11.2009
Gesetz
soziale Sicherheit
Gesetzgebungsverfahren
Schwerpunkte
- Einführung eines Ausstiegsrechts für Versicherte bei massiven Rentenkürzungen.
- Das Ausstiegsrecht greift, wenn die Pension um mindestens 5 % gegenüber der ursprünglichen Zusage sinkt.
Eingebracht von
Reden
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