Zusammenfassung
Der Antrag ermöglicht es Universitäten, die Aufgaben und Arbeitsplatzbewertungen von Beamten im allgemeinen Personalbereich eigenständig zu ändern, sofern sie die Mehrkosten tragen.einfache Mehrheit XXIV 22.11.2012
Gesetz
Hochschulausbildung
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung
Schwerpunkte
- Erhöhung der Selbstbestimmung von Universitäten bei der Personalplanung.
- Universitäten dürfen die Tätigkeiten von Beamten des allgemeinen Personals eigenständig ändern.
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