Mehr Flexibilität bei der Personalgestaltung an Universitäten

Zusammenfassung

Der Antrag ermöglicht es Universitäten, die Aufgaben und Arbeitsplatzbewertungen von Beamten im allgemeinen Personalbereich eigenständig zu ändern, sofern sie die Mehrkosten tragen.
einfache Mehrheit XXIV 22.11.2012
Gesetz
Hochschulausbildung
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung

Schwerpunkte

  • Erhöhung der Selbstbestimmung von Universitäten bei der Personalplanung.
  • Universitäten dürfen die Tätigkeiten von Beamten des allgemeinen Personals eigenständig ändern.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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