Zusammenfassung
Der Antrag fordert die Anrechnung von bereits erworbenem Urlaub aus der Privatwirtschaft sowie von Studienzeiten beim Eintritt in den öffentlichen Dienst.einfache Mehrheit XXIV 24.02.2010
Gesetz
öffentlicher Dienst
Gesetzgebungsverfahren
öffentliche Verwaltung
Schwerpunkte
- Anrechnung von bereits in der Privatwirtschaft erworbenen Urlaubsansprüchen beim Wechsel in den öffentlichen Dienst.
- Berücksichtigung von Studienzeiten (bis zu fünf Jahre) für die Berechnung des Urlaubsausmaßes bei Hochschulabsolventen.
Eingebracht von
Reden
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