Zusammenfassung
Das Bundesgesetz führt einen Gesundheits‑ und Ernährungssicherheitsbeitrag (GESB) ein, den Unternehmen im Lebensmittel‑ und Agrarbereich zahlen müssen, um die Aufgaben der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit zu finanzieren.einfache Mehrheit XXIV 30.11.2010
Gesetz
Gesundheit
Schwerpunkte
- Das Gesetz führt den Gesundheits‑ und Ernährungssicherheitsbeitrag (GESB) ein, um die Aufgaben der Agentur für Lebensmittel‑, Futtermittel‑ und Zoonosenkontrollen zu finanzieren.
- Beitragspflichtig sind Unternehmen, die Saatgut, Pflanzenschutzmittel, Futtermittel, Düngemittel oder Pflanzgut herstellen bzw. in Verkehr bringen – Primärproduzenten und gemeinnützige Einrichtungen sind ausgenommen.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.