Zusammenfassung
Die Novelle präzisiert die Tätigkeit von Turnusärzten, führt eine Berufshaftpflichtversicherungspflicht ein, erweitert die Ärzteliste und setzt EU‑Richtlinien zur Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen um.einfache Mehrheit XXIV 01.12.2011
Gesetz
Gesundheit
Schwerpunkte
- Turnusärzte dürfen nur in einer Abteilung oder Organisationseinheit gleichzeitig tätig sein, sowohl bei Rufbereitschaft als auch bei normalen Diensten.
- Unter bestimmten Bedingungen können Turnusärzte ohne Aufsicht eines Facharztes in einem Sonderfach arbeiten, wenn sie dafür ausreichend ausgebildet sind.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.