15. Ärztegesetz‑Novelle: Änderungen für Turnusärzte, Haftpflicht, Daten und EU‑Richtlinien

Zusammenfassung

Die Novelle präzisiert die Tätigkeit von Turnusärzten, führt eine Berufshaftpflichtversicherungspflicht ein, erweitert die Ärzteliste und setzt EU‑Richtlinien zur Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen um.
einfache Mehrheit XXIV 01.12.2011
Gesetz
Gesundheit

Schwerpunkte

  • Turnusärzte dürfen nur in einer Abteilung oder Organisationseinheit gleichzeitig tätig sein, sowohl bei Rufbereitschaft als auch bei normalen Diensten.
  • Unter bestimmten Bedingungen können Turnusärzte ohne Aufsicht eines Facharztes in einem Sonderfach arbeiten, wenn sie dafür ausreichend ausgebildet sind.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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