Zusammenfassung
Der Bund verpflichtet die Länder, ab dem Kindergartenjahr 2009/10 allen 5‑jährigen Kindern einen kostenfreien, halbtägigen Kindergartenplatz (mind. 16–20 Std/Woche) vorzuhalten; die Finanzierung erfolgt über jährliche Bundeszuschüsse von 70 Mio €.einfache Mehrheit XXIV 17.06.2009
Andere
Familie
Gliedstaat
Föderalismus
Schwerpunkte
- Alle Kinder im letzten Kindergartenjahr (5‑jährig) müssen mindestens 16–20 Stunden pro Woche, an mindestens vier Tagen, einer geeigneten Betreuungseinrichtung besuchen.
- Der Besuch ist für die Eltern kostenfrei; Elternbeiträge entfallen.
Referenziert in
Reden
Dokumente (PDFs)
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