Einführung eines verfassungsrechtlichen Spekulationsverbots für die öffentliche Hand

Zusammenfassung

Das Gesetz führt ein Spekulationsverbot für Bund, Länder und Gemeinden ein, um die öffentliche Finanzverwaltung sicherer zu machen.
2/3 Mehrheit XXIV 21.02.2013
Gesetz
Verfassung

Schwerpunkte

  • Einführung eines Spekulationsverbots für die öffentliche Hand auf Verfassungsebene.
  • Verbot von riskanten Kreditaufnahmen für langfristige Anlagen und spekulativen Finanzgeschäften ohne echtes Grundgeschäft.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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