Novelle des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes 2000

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert das UVP‑Gesetz 2000: Er erweitert Zuständigkeiten, führt ein Energiekonzept, ermöglicht elektronische Einreichungen und senkt Schwellenwerte, wobei UNESCO‑Welterbestätten als besonders schützenswert aufgenommen werden.
einfache Mehrheit XXIV 08.07.2009
Gesetz
Umwelt
Europäische Union
Vereinfachung der Rechtsvorschriften

Schwerpunkte

  • Der Antrag definiert neue Zuständigkeiten: Die Behörde, die für Überwachung und Verordnungs­erlass zuständig ist, wird explizit benannt.
  • Ein Verfahren zur Feststellung, ob ein Vorhaben einer UVP unterliegt, wird beschleunigt; Projektwerber:innen müssen ausreichend Unterlagen vorlegen, Entscheidungen sollen innerhalb von sechs Wochen getroffen werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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