Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das UVP‑Gesetz 2000: Er erweitert Zuständigkeiten, führt ein Energiekonzept, ermöglicht elektronische Einreichungen und senkt Schwellenwerte, wobei UNESCO‑Welterbestätten als besonders schützenswert aufgenommen werden.einfache Mehrheit XXIV 08.07.2009
Gesetz
Umwelt
Europäische Union
Vereinfachung der Rechtsvorschriften
Schwerpunkte
- Der Antrag definiert neue Zuständigkeiten: Die Behörde, die für Überwachung und Verordnungserlass zuständig ist, wird explizit benannt.
- Ein Verfahren zur Feststellung, ob ein Vorhaben einer UVP unterliegt, wird beschleunigt; Projektwerber:innen müssen ausreichend Unterlagen vorlegen, Entscheidungen sollen innerhalb von sechs Wochen getroffen werden.
Dokumente (PDFs)
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