Zusammenfassung
Das Gesetz ändert drei Bundesgesetze, führt gender‑neutrale Formulierungen ein, legt ein Einvernehmen mit dem Kanzler für Verordnungen fest und schafft einen verpflichtenden Dienstgeber‑Pensionsbeitrag von 12,55 % für Beamte, die komplett vom Bund finanziert werden. Alle Änderungen gelten ab dem 1. Januar 2013.einfache Mehrheit XXIV 19.11.2009
Gesetz
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung
Schwerpunkte
- Die Formulierungen „vom jeweiligen Bundesminister“ werden durch die gender‑neutrale Formulierung „von der jeweiligen Bundesministerin oder vom jeweiligen Bundesminister im Einvernehmen mit der Bundeskanzlerin oder dem Bundeskanzler“ ersetzt.
- Ein neuer § 18 wird eingefügt, der regelt, dass bestehende Verordnungen nur mit Einvernehmen des Kanzlers weiter gelten und neue Verordnungen künftig dieses Einvernehmen benötigen.
Dokumente (PDFs)
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