Novelle des Publizistikförderungsgesetzes – Flexibilisierung, Umwidmung und Kürzung von Fördermitteln
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf ändert das Publizistikförderungsgesetz, um flexiblere Rücklagen zu ermöglichen, unverbrauchte Fördermittel umzuschichten und bei strafbaren Handlungen Kürzungen vorzusehen. Das Inkrafttreten ist für den 1. Januar 2011 geplant.einfache Mehrheit XXIV 22.09.2010
Gesetz
Presse
Haushaltskontrolle
Schwerpunkte
- Die Fördermittel dürfen bis zu je 5 % jährlich für verschiedene Rücklagen verwendet werden (z. B. Standortwechsel, Büroausbau, Immobilienkauf, Erhalt von Vermögen, langfristige Projekte und Pensionsleistungen), insgesamt höchstens ein Drittel des Jahresbudgets.
- Unverbrauchte Fördermittel für internationale politische Bildungsarbeit können bis zu 45 % für staatsbürgerliche Bildungsarbeit umgeleitet werden; nicht genutzte Beträge müssen im Folgejahr bei der Berechnung abgezogen werden.
Dokumente (PDFs)
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