Gesetz über alternative Finanzierungsformen (AltFG)

Zusammenfassung

Einführung eines Gesetzes zur Erleichterung alternativer Finanzierungen (wie Crowdfunding) für KMUs durch Lockerung der Prospektpflichten.
einfache Mehrheit XXV 26.03.2015
Gesetz
Finanzwesen
Geld- und Kreditwesen

Schwerpunkte

  • Einführung eines neuen Gesetzes für alternative Finanzierungsformen (AltFG).
  • Unternehmen dürfen bis zu 2,5 Millionen Euro über alternative Instrumente einsammeln, sofern pro Anleger maximal 30.000 Euro investiert werden.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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