Verpflichtende Selbstvertretung von Menschen mit Behinderungen im ORF-Publikumsbeirat

Zusammenfassung

Der Antrag fordert eine gesetzliche Verpflichtung, im ORF-Publikumsbeirat eine Person mit Behinderung als Selbstvertreterin oder Selbstvertreter zu bestellen, um die UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen.
einfache Mehrheit XXV 24.01.2017
Entschließung
Hörfunk
Fernsehen

Schwerpunkte

  • Aktuell ist im ORF-Publikumsbeirat keine Person mit Behinderung vertreten.
  • Die aktuelle Situation widerspricht der UN-Behindertenrechtskonvention zur Selbstvertretung.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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