Zusammenfassung
Der Antrag schlägt vor, die Vertagung von Anträgen in Ausschüssen auf maximal zwei Mal mit einer Dauer von jeweils höchstens sechs Monaten zu begrenzen.einfache Mehrheit XXV 14.10.2015
Gesetz
Gesetzgebungsverfahren
Geschäftsordnung des Parlaments
Schwerpunkte
- Einführung von zeitlichen Beschränkungen für die Vertagung von Vorlagen in Ausschüssen.
- Eine Vertagung darf höchstens zweimal erfolgen.
Eingebracht von
Reden
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