Begrenzung der Amtszeit von Landeshauptleuten

Zusammenfassung

Der Antrag schlägt eine bundeseinheitliche Begrenzung der Amtszeit von Landeshauptleuten auf maximal sechs Jahre und nur eine einzige unmittelbare Wiederwahl vor.
einfache Mehrheit XXV 07.07.2015
Gesetz
Gliedstaat
Verfassung

Schwerpunkte

  • Einführung einer bundeseinheitlichen Regelung für die Amtszeit der Landeshauptleute.
  • Die Amtszeit darf maximal sechs Jahre betragen.

Eingebracht von

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