Zusammenfassung
Der Antrag schlägt eine bundeseinheitliche Begrenzung der Amtszeit von Landeshauptleuten auf maximal sechs Jahre und nur eine einzige unmittelbare Wiederwahl vor.einfache Mehrheit XXV 07.07.2015
Gesetz
Gliedstaat
Verfassung
Schwerpunkte
- Einführung einer bundeseinheitlichen Regelung für die Amtszeit der Landeshauptleute.
- Die Amtszeit darf maximal sechs Jahre betragen.
Eingebracht von
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