Erleichterung der Eröffnung von Filialapotheken

Zusammenfassung

Der Antrag fordert eine Lockerung des Apothekengesetzes, um die Eröffnung von Filialapotheken auch in Gebieten mit bestehenden Apotheken zu ermöglichen.
einfache Mehrheit XXV 30.11.2016
Gesetz
Apotheke

Schwerpunkte

  • Erleichterung der Eröffnung von Filialapotheken durch Senkung der Hürden.
  • Filialen sollen erlaubt sein, wenn sie maximal vier Straßenkilometer von der Hauptapotheke entfernt sind.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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