Streichung der Bezeichnung „g.g.A.“ zur Vermeidung von Verbrauchertäuschung

Zusammenfassung

Der Antrag fordert die Abschaffung der Bezeichnung „g.g.A.“, da diese Konsumenten über die tatsächliche Herkunft von Lebensmitteln täuschen kann.
einfache Mehrheit XXV 12.11.2015
Entschließung
Handel
Industrie
Unternehmen und Wettbewerb
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

Schwerpunkte

  • Kritik an der Bezeichnung „g.g.A.“, da diese den Eindruck erweckt, alle Bestandteile kämen aus der Region, was nicht zwingend der Fall ist.
  • Unterscheidung zwischen der weniger strengen geografischen Angabe und der strengen Ursprungsbezeichnung (g.U.).

Eingebracht von

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