Verpflichtender Exekutivdienst in der Ausbildung von Richtern und Staatsanwälten

Zusammenfassung

Der Antrag fordert, dass angehende Richter und Staatsanwälte verpflichtend mindestens drei Monate lang praktische Erfahrungen bei der Exekutive (z. B. Polizei) sammeln müssen.
einfache Mehrheit XXV 28.06.2016
Entschließung
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung

Schwerpunkte

  • Einführung eines verpflichtenden Ausbildungsdienstes für angehende Richter und Staatsanwälte im Bereich der Exekutive.
  • Die Dauer dieses praktischen Einsatzes soll mindestens drei Monate betragen.

Eingebracht von

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