Zusammenfassung
Der Antrag fordert, dass auch Eltern, die keinen Geldunterhalt leisten, aber Kinderbetreuungskosten tragen, diese steuerlich absetzen können.einfache Mehrheit XXV 05.10.2016
Entschließung
Steuerwesen
Schwerpunkte
- Aktuell können Kinderbetreuungskosten bis zu einem gewissen Betrag pro Jahr steuerlich geltend gemacht werden.
- Die Absetzbarkeit ist derzeit an die Bedingung geknüpft, dass ein Unterhaltsabsetzbetrag zusteht.
Eingebracht von
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im Titel verlinkt.