Zusammenfassung
Der Antrag fordert, dass Sozialversicherungsbeiträge auf Trinkgeld-Pauschalen nicht mehr für Zeiten wie Urlaub oder Krankheit berechnet werden dürfen.einfache Mehrheit XXV 15.06.2016
Gesetz
soziale Sicherheit
Schwerpunkte
- Aktuell werden Sozialversicherungsbeiträge auf Trinkgelder pauschal berechnet.
- Diese Pauschale wird derzeit auch für Zeiten wie Urlaub oder Krankheit herangezogen.
Eingebracht von
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.