Zusammenfassung
Der Antrag fordert, dass auch Schulgeld für Privatschulen und Nachhilfeunterricht steuerlich als Kinderbetreuungskosten abgesetzt werden können.einfache Mehrheit XXV 10.05.2017
Entschließung
Bildung
Familie
Steuerwesen
Organisation des Unterrichtswesens
Schwerpunkte
- Aktuell können Kinderbetreuungskosten bis zu einem gewissen Höchstbetrag steuerlich abgesetzt werden.
- Die Absetzbarkeit ist derzeit auf Kinder bis zum Alter von zehn Jahren begrenzt.
Eingebracht von
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.