Erweiterung der Verbandsklageberechtigung im Konsumentenschutzgesetz

Zusammenfassung

Der Antrag fordert die Aufnahme des Vereins COBIN in das Konsumentenschutzgesetz, um die Berechtigung für Verbandsklagen bei Massenschäden zu erweitern und Interessenkonflikte der Sozialpartner zu umgehen.
einfache Mehrheit XXV 17.05.2017
Gesetz
Handel
Industrie
Gerichtswesen
Unternehmen und Wettbewerb

Schwerpunkte

  • Erweiterung der Liste der Verbände, die im Rahmen des Konsumentenschutzgesetzes Klagen führen dürfen.
  • Der Verein COBIN soll als neue Plattform für Sammelaktionen bei Massenschäden gesetzlich verankert werden.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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