Begrenzung der Mandatslaufzeiten für Abschlussprüfer

Zusammenfassung

Der Antrag fordert eine maximale Laufzeit von sechs Jahren für Abschlussprüfungen, um die Unabhängigkeit der Prüfer zu stärken.
einfache Mehrheit XXV 21.06.2017
Gesetz
Bürgerliches Recht

Schwerpunkte

  • Einführung einer maximalen Laufzeit für Abschlussprüfungen von sechs Jahren.
  • Verpflichtender Wechsel der Prüfer bei bestimmten Gesellschaftsformen.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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