Schutz von Wohnungssuchenden vor Maklerprovisionen

Zusammenfassung

Der Antrag regelt den Schutz von Wohnungssuchenden vor unzulässigen Maklerprovisionen durch die Einführung eines Erstauftraggeber-Prinzips.
einfache Mehrheit XXV 20.09.2017
Gesetz
Bürgerliches Recht

Schwerpunkte

  • Die Vereinbarung über die Zahlung einer Provision für Wohnungen muss zwingend schriftlich festgehalten werden.
  • Makler dürfen von Wohnungssuchenden nur dann Gebühren verlangen, wenn ein Vertrag bereits vor der Bekanntgabe des Angebots geschlossen wurde.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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