Zusammenfassung
Der Antrag sieht vor, die Befugnis zur Bestellung von Bildungsdirektoren allein dem zuständigen Bundesminister zu übertragen. Damit soll der politische Einfluss der Landeshauptleute auf die Bildungsbehörden verringert werden.2/3 Mehrheit XXV 04.10.2017
Gesetz
Bildung
Verfassung
Organisation des Unterrichtswesens
Schwerpunkte
- Die alleinige Befugnis zur Bestellung der Bildungsdirektoren wird dem zuständigen Bundesminister übertragen.
- Die Amtszeit der Bildungsdirektoren wird auf eine Dauer von fünf Jahren begrenzt.
Eingebracht von
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.