Anpassung des Ortes für die Eintragung eingetragener Partnerschaften

Zusammenfassung

Der Antrag fordert die Streichung der Vorschrift, dass eingetragene Partnerschaften nur in Amtsräumen eingetragen werden dürfen, um die Gleichbehandlung sicherzustellen.
einfache Mehrheit XXV 27.03.2014
Gesetz
Personenstand

Schwerpunkte

  • Aufhebung der Pflicht, die Eintragung einer Partnerschaft nur in offiziellen Amtsräumen vorzunehmen.
  • Anpassung des Gesetzes an die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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